Gemeindeleitung
Zur Struktur der Gemeinde gehört eine Gemeindeleitung. Die Mitglieder werden jeweils für vier Jahre in einer Mitgliederversammlung der Gemeinde gewählt. Gemeinsam tragen diese Mitglieder Verantwortung für die geistlichen und organisatorischen Dinge der Gemeinde. Sie treffen sich regelmäßig, um aktuelle Anliegen zu besprechen, ggf. hierüber zu entscheiden und Aufgaben zu verteilen. Wichtige Fragen, die das Votum der Gemeindeversammlung erfordern, werden entsprechend vorbereitet. Von Zeit zu Zeit werden wegweisende Themen im Rahmen von Klausurtreffen behandelt, hier werden Perspektiven gefasst, Ziele gesteckt und überprüft, Ideen entwickelt. Die eigentliche Arbeit geht jedoch über den Rahmen gemeinsamer Treffen hinaus, in die viel Zeit investiert werden muss. Aus der Gemeindeleitung wird ein Mitglied zum Gemeindeleiter gewählt. Dieser vertritt die Gemeinde im Rechtssinn.
Die Gemeindeversammlung kann außerdem Personen zum Ältestendienst berufen. Diese sind dann ebenfalls wie der hauptamtliche Pastor Mitglieder der Gemeindeleitung.